Verpachtung des Schlossplatzes

Der Platz des Unteren Schlosses ist mit einer Fläche von rd. 2000 Quadratmetern und einer Kapazität für 3000 Menschen bei Stehveranstaltungen der mit Abstand größte innerstädtische Veranstaltungsort. Das Areal gehört zum Campus Unteres Schloss der Universität Siegen. Gemäß einer Vereinbarung zwischen der Universität und der Stadt Siegen kann er jedoch für Veranstaltungen mit kulturellem Charakter genutzt werden. Für die Verpachtung des Schlossplatzes zeichnet sich Kultur Siegen verantwortlich. Mietverträge mit Nutzern können geschlossen werden, sofern für die Veranstaltung eine ordnungsbehördliche Genehmigung vorliegt.

Die Genehmigung ist mindestens 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin bei der Ordnungsverwaltung der Stadt Siegen einzuholen.

Weitere Infos & Antragsformular [Extern]

Miet- und Benutzungsordnung

Die Miet- und Benutzungsordnung für den Platz des Unteren Schlosses ist im Ortsrecht der Stadt Siegen geregelt. Sie gibt insbesondere dazu Auskunft, welche Art von Veranstaltungen auf dem Schlossplatz zulässig sind und was bei den Aufbauten aufgrund der besonderen Beschaffenheit des Areals zu berücksichtigen ist.

Miet- und Benutzungsordnung [PDF]

Entgeltordnung

Die Nutzung des Schlossplatzes ist kostenpflichtig. In der Regel fällt 1 Euro pro Quadratmeter und Nutzungstag an. Abweichungen von der Pachtsumme sind möglich, sofern die Veranstaltung Dritter im Interesse der Stadt Siegen liegt.

Entgeltordnung [PDF]

Ansprechpartnerin
Sarah Wissenbach
0271/404-3055
s.wissenbach@siegen.de