Kulturförderung

Die Zuschüsse im Kulturbereich der Stadt Siegen dienen der Sicherung und Stärkung der vorhandenen Kulturszene und zielen darauf ab, neue zusätzliche Angebote zu schaffen. Freie Kulturträger und Initiativen leisten mit ihrer Arbeit einen wertvollen Beitrag zur kulturellen Vielfalt im Stadtgebiet Siegen.

Der Rat der Universitätsstadt Siegen hat in seiner Sitzung am 24. November 2021 neue Zuschussrichtlinien – gültig ab 1. Januar 2022 – beschlossen. Erklärter Wille des Rates ist neben den bestehenden Zuschussempfängerinnen und Zuschussempfänger auch neuen Antragstellerinnen und Antragstellern die Möglichkeit zu bieten, in die kommunale Kulturförderung aufgenommen zu werden. Dazu werden 2022 über den Ansatz der letzten Jahre in Höhe von 81.110 Euro hinaus weitere 30.000 Euro an Fördergeldern zur Verfügung gestellt.

Institutionelle Förderung

Gefördert werden Kulturtreibende, die mit ihren Betätigungen nachhaltig zum Aufbau und zur Festigung des kulturellen Angebots im Siegener Stadtgebiet beitragen.

Wer wird gefördert?

  • Vereine und Gruppierungen, die ihr Angebot seit mindestens zwei Jahren in Folge erbracht haben und ihren Sitz in Siegen haben.
  • Antragstellerinnen/ Antragsteller, die ausschließlich nicht kommerzielle Zwecke verfolgen und deren Institution/Werke/Darbietungen der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sind.
Infos und Unterlagen
Welche kulturelle Sparten werden gefördert?
  • Musik, Theater, Tanz, bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Theater, Fotografie, Video/Film, Kulturgeschichte, Stadtgeschichte, soziokulturelle Projekte, interkulturelle Projekte, Architektur, neue Medien, Heimatpflege, Jugendkultur, spartenübergreifende Projekte.
Höhe, Art und Umfang der Förderung
  • Die Stadt Siegen übernimmt im Rahmen der verfügbaren Mittel maximal 3.500 Euro pro Projekt.
  • Antragstellerinnen/ Antragsteller müssen einen monetären Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der Ausgaben nachweisen.
  • Eigenmittel müssen zuerst aufgebraucht und Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft werden.
Fristen
  • Die Förderanträge müssen bis zum 31. März eines Jahres gestellt werden.
  • Sofern die verfügbaren Mittel mangels vorliegender Anträge nicht ausgeschöpft sind, wird eine zweite Antragsrunde mit Stichtag 30. Juni  des Jahres durchgeführt.
  • Anträge können für Projekte eingereicht werden die im Zeitraum 1. April bis zum 31. März des Folgejahres durchgeführt werden.

 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
  • Angaben zu den Antragsstellerinnen und Antragsstellern (Kontaktdaten, Rechtsform etc.),
  • ausführliche Projektbeschreibung, einen Termin- und Zeitplan des Projekts,
  • Erläuterung der Ziele und Zielgruppen,
  • Kosten- und Finanzierungsplan (Gesamtausgaben, Finanzierung aus Eigen- und Drittmitteln…), Benennung des voraussichtlichen Defizits.
  • Höhe der beantragten Förderung.
  • Von den Antragstellerinnen und Antragstellern ist eine Erklärung vorzulegen, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist.

Projektförderung

Die Stadt Siegen übernimmt im Rahmen der verfügbaren Mittel maximal 3.500 Euro pro Projekt. Antragstellerinnen/ Antragsteller müssen einen monetären Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der Ausgaben nachweisen. Eigenmittel müssen zuerst aufgebraucht und Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft werden.

Welche kulturellen Sparten werden gefördert?

  • Musik, Theater, Tanz, bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Theater, Fotografie, Video/Film, Kulturgeschichte, Stadtgeschichte, soziokulturelle Projekte, interkulturelle Projekte, Architektur, neue Medien, Heimatpflege, Jugendkultur, spartenübergreifende Projekte
Infos und Unterlagen
Höhe, Art und Umfang der Förderung
  • Die Stadt Siegen übernimmt im Rahmen der verfügbaren Mittel maximal 3.500 Euro pro Projekt
  • Antragstellerinnen/ Antragsteller müssen einen monetären Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der Ausgaben nachweisen.
  • Eigenmittel müssen zuerst aufgebraucht und Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft werden.
Fristen
  • Die Förderanträge müssen bis zum 31. März des jeweiligen Jahres gestellt werden. Sofern die verfügbaren Mittel mangels vorliegender Anträge nicht ausgeschöpft sind, wird eine zweite Antragsrunde mit Stichtag 30. Juni  des Jahres durchgeführt. Anträge können für Projekte eingereicht werden die im Zeitraum 1. April bis zum 31. März des Folgejahres durchgeführt werden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
  • Angaben zu den Antragsstellerinnen und Antragsstellern (Kontaktdaten, Rechtsform etc.),
  • ausführliche Projektbeschreibung, einen Termin- und Zeitplan des Projekts,
  • Erläuterung der Ziele und Zielgruppen,
  • Kosten- und Finanzierungsplan (Gesamtausgaben, Finanzierung aus Eigen- und Drittmitteln…), Benennung des voraussichtlichen Defizits.
  • Höhe der beantragten Förderung.
  • Von den Antragstellerinnen und Antragstellern ist eine Erklärung vorzulegen, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist.

 

Sonderförderung

Sonderförderung erhalten Vereine und Initiativen, die dauerhaft einen herausragenden Beitrag zur kulturellen Infrastruktur der Stadt Siegen leisten. Anträge nimmt KulturSiegen entgegen. Die Höhe der Förderung ist vom Einzelfall abhängig und liegt in der Entscheidung der städtischen Gremien.

Wer kann einen Antrag einreichen?

  • Vereine und Organisationen

Was beinhaltet die Förderung?

  • zum Beispiel die kostenlose Nutzung städtischer Immobilien
    oder eine Beteiligung an jährlichen Betriebskosten
Infos und Unterlagen
Welche kulturelle Sparten werden gefördert?
  • Musik, Theater, Tanz, bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Theater, Fotografie, Video/Film, Kulturgeschichte, Stadtgeschichte, soziokulturelle Projekte, interkulturelle Projekte, Architektur, neue Medien, Heimatpflege, Jugendkultur, spartenübergreifende Projekte.
Höhe, Art und Umfang der Förderung
  • Über die Höhe, Art und Umfang der Förderung entscheidet der Kulturausschuss.
Fristen
  • Die Sonderförderung kann das ganze Jahr über formlos beantragt werden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
  • Kurzvorstellung Antragstellerin/ Antragsteller, Institution, Stellen- und Organisationsplan u. a.
  • Betriebs- und Kulturkonzeption bzw. Projektkonzeption
  • Kosten- und Finanzierungsplan, Art und Umfang der Eigenleistung, die außerhalb der im Kosten- und Finanzierungsplan anzugebenden Eigenmittel erbracht werden (die nicht Bestandteil des Finanzierungsplans sind)
  • Zielstellung, Jahresprogramm, Angebote…
  • Kooperationspartnerin/ Kooperationspartner und Öffentlichkeitsarbeit
  • Satzung, Vereinsregisterauszug oder Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Verwendungsnachweis

Von den Kulturtreibenden ist am Ende des Jahres bzw. bei der Projektförderung im Anschluss an das Projekt ein Verwendungsnachweis einzureichen.